Gemeinsame Beratung
Eine Trennung oder Scheidung ist ein grosser Einschnitt – emotional wie rechtlich. Oft stellen sich viele Fragen:
- Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
- Wie regeln wir das Sorgerecht, die Betreuung und den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder?
- Wie teilen wir das Vermögen und die Altersvorsorge auf?
Eine gemeinsame Beratung schafft Klarheit und hilft, Konflikte zu vermeiden. Statt gegeneinander zu kämpfen, finden Sie gemeinsam tragfähige Lösungen.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren?
Was bedeutet gemeinsame Beratung?
Bei der gemeinsamen Beratung handelt es sich nicht um eine einseitige Vertretung, sondern um eine neutrale, juristisch fachkundige Begleitung beider Ehepartner durch eine/n im Familienrecht erfahrene/n Anwältin/Anwalt. Sie/er erläutert die rechtlichen Grundlagen, die aktuelle Gerichtspraxis, zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und hilft dabei, gemeinsam eine faire und für beide Ehepartner stimmige Gesamtlösung zu erarbeiten.
In Ergänzung zu einer klassischen Mediation übernehmen wir im Rahmen der gemeinsamen Beratung eine aktivere Rolle in der rechtlichen Ausgestaltung und stellen sicher, dass die erarbeiteten Lösungen juristisch korrekt, praktikabel und genehmigungsfähig sind.
Typische Themen in der gemeinsamen Beratung
- Unterhalt für Kinder und Ehepartner
- Betreuung und Sorgerecht der Kinder
- Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung des Vermögens
- Erarbeitung einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungskonvention
Ablauf einer gemeinsamen Beratung
- Erstgespräch – unverbindliche Klärung Ihrer Situation, Festlegung der Ziele
- Beratungsgespräche mit beiden Ehepartnern – strukturierte und dokumentenbasierte Erarbeitung von tragfähigen sowie juristisch korrekten Lösungen
- Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung (Trennungsvereinbarung oder Scheidungskonvention)
- Einreichen der schriftlichen Vereinbarung beim Gericht oder bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zur Genehmigung
So haben beide Seiten Sicherheit und wissen, was sie erwartet.
Ihre Vorteile mit bzw-law
- Langjährige Erfahrung und Spezialisierung im Schweizer Familienrecht
- Mehr als 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Gerichten und KESB
- Neutrale, transparente und kompetente Begleitung und Beratung beider Ehepartner
- Effizient, kostentransparent und lösungsorientiert
Häufig gestellte Fragen
Ist die gemeinsame Beratung verbindlich?
Die gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungen können direkt als Trennungsvereinbarung oder Scheidungskonvention beim Gericht oder bei der KESB zur Genehmigung eingereicht werden.
Kann die beratende Anwältin/der beratende Anwalt in einem späteren Zeitpunkt eine der Parteien als Anwältin oder Anwalt vertreten?
Nein dies ist nicht möglich, da die/der gemeinsame beratend/e Anwalt/Anwältin die Interessen beider Parteien vertritt. Eine spätere Vertretung einer Partei ist ausgeschlossen.
Finden Sie häufig eine gemeinsame Lösung?
Wenn die Parteien bereit sind, sich auf die gemeinsame Beratung einzulassen liegen die Erfolgsaussichten für den Abschluss einer Vereinbarung nach den gemachten Erfahrung bei über 90%.
Ist eine gemeinsame Beratung kostengünstiger?
Sofern es gelingt, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ist dieser Weg kostengünstiger, da eine/ein Anwältin/Anwalt die Interessen beider Parteien im Blick hat und direkt auf eine Gesamtlösung hingearbeitet wird.
Sind auch Videokonferenzen möglich?
Wir bieten Videotelefonate an. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass der persönliche Austausch an einem Sitzungstisch in der Kanzlei bei schwierigen Verhandlungen oft erfolgversprechender ist.
Sind auch Besprechungen zu Randzeiten möglich?
Da gemeinsame Beratungen oft länger als 1 Stunde am Stück dauern, können wir auch Termine früh morgens, über den Mittag oder nach 17 Uhr anbieten.
Der erste Schritt zu einer fairen, raschen und auf Sie zugeschnittenen Lösung beginnt hier:
Wir sind für Sie da
Gerne beantworten wir Ihre spezifischen Fragen zum Thema Scheidung, Familien- und Kindesrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Anette Hegg
Daniela Baumgartner
Raphael Kolly
Clarisa Berger
Rechtsanwälte
